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Invaliditätsgrad

Die Höhe der Kapitalleistung bei der privaten Unfallversicherung ist abhängig vom Invaliditätsgrad. Der Invaliditätsgrad wird bezeichnet als eine dauernde Beeinträchtigung der köperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Berechnet wird der Grad der Invalidität nach der sogenannten Gliedertaxe. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hat eine Empfehlung für die Invaliditätsgrade bei Verlust oder vollständiger Funktionsfähigkeit von Sinnesorganen und Körperteilen ausgesprochen, die aber nicht verbindlich für die Versicherungsgesellschaften ist. Die Tabelle der Einstufung der Invalitätsgrade finden Sie hier.